Infos für Mandantinnen und Mandanten von Rechtsanwalt Raphael Griemert
Auf dieser Seite habe ich für Sie die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt. Hier finden Sie:
Damit möchte ich Ihnen unsere Zusammenarbeit so transparent und unkompliziert wie möglich machen.
Kompakte Informationen zu wichtigen rechtlichen Grundsatzfragen finden Sie in meinem Podcast.
Zur schnellen und zuverlässigen Kommunikation mit meinen Mandantinnen und Mandanten biete ich eine WebAkte an, die Sie hier finden. So wird auch ein Höchstmaß an Datenschutz für die mir anvertrauten sensiblen Informationen gewährleistet.
Häufig gestellte Fragen
Familienrecht
1. Brauche ich für eine Scheidung unbedingt einen Anwalt?
Ja, das Familiengericht akzeptiert den Scheidungsantrag nur, wenn er durch einen Anwalt eingereicht wird. Der andere Ehepartner kann sich im Verfahren entscheiden, ebenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen oder nicht.
2. Können wir uns nicht gemeinsam einen Anwalt teilen?
Nein, das funktioniert rechtlich nicht. Sind bei einem Erstberatungsgespräch beide Ehegatten anwesend, berät der Anwalt beide Ehegatten. Er darf dann später nicht gegen einen der beiden einen Scheidungsantrag richten, denn auch dieser ist ja sein Mandant. Dies wäre ein strafbarer und berufsständisch unzulässiger Parteiverrat. Selbstverständlich ist es aber möglich, dass sich nur ein Ehegatte im Scheidungsverfahren vertreten lässt und man sich die Kosten intern teilt.
3. Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere vom Stand des Versorgungsausgleichs (Rentenanwartschaften) und davon, ob die Scheidung einvernehmlich erfolgt. In der Regel dauert das Verfahren einige Monate, kann aber schnell auch mehr als ein Jahr dauern.
4. Wie wird das gemeinsame Vermögen bei einer Trennung aufgeteilt?
In Deutschland gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Eigentum grundsätzlich getrennt; im Fall der Scheidung wird auf Wunsch eines Ehegatten jedoch ein Zugewinnausgleich durchgeführt.
5. Wer entscheidet über das Sorgerecht für die Kinder?
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bei einer Scheidung bestehen. Nur wenn es im Kindeswohlinteresse erforderlich ist, kann das Gericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.
Erbrecht
1. Was passiert, wenn ich kein Testament verfasse?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte (Geschwister, Tanten, Neffen, ...) nach einer festgelegten Reihenfolge erben.
2. Können Pflichtteilsberechtigte enterbt werden?
Der Pflichtteil kann nur in seltenen Ausnahmefällen entzogen werden (z. B. bei schweren Straftaten gegen den Erblasser). In der Regel haben Kinder, Ehegatten und Eltern auch dann Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie enterbt wurden.
3. Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Geld auszuzahlen.
4. Muss ich ein Erbe annehmen?
Nein. Jeder Erbe kann entscheiden, ob er das Erbe annimmt oder ausschlägt. Wichtig ist die Frist: In der Regel muss die Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis beim Nachlassgericht eingegangen sein. Hier ist eine zügige Beratung und schnellstmögliches Tätigwerden unabdingbar.
5. Was ist ein Erbschein und wann brauche ich ihn?
Ein Erbschein weist gegenüber Banken, Grundbuchamt oder Dritten nach, wer als Erbe einer Person gilt. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und ist oft erforderlich, wenn kein notarielles Testament vorliegt.
Allgemeines
1. Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Ich bemühe mich, kurzfristig Termine für Erstberatungen anzubieten. In dringenden Fällen oder bei zeitkritischen Anliegen finden wir gemeinsam in der Regel sehr zeitnah eine Lösung.
2. Kann ich Unterlagen auch digital einreichen?
Ja, Sie können mir gerne viele Unterlagen bequem per (auf Wunsch verschlüsselter) E-Mail, Cloud oder nach Freischaltung über meine WebAkte zusenden. Bitte sprechen Sie mich an, welche Formate und Wege für Ihr Anliegen geeignet sind.
3. Was sollte ich zum ersten Beratungstermin mitbringen?
Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Scheidungsbeschluss, Ehevertrag, Testament (ggf. mit Eröffnungsprotokoll), Erbschein, Schriftverkehr). So kann ich Ihre Situation bestmöglich einschätzen.
4. Wie erfahre ich über den Stand meines Falls?
Ich halte Sie regelmäßig auf dem Laufenden – telefonisch, über unsere WebAkte oder per (auf Wunsch verschlüsselter) E-Mail. Parallel dazu lege ich regelmäßige Wiedervorlagen an und behalte Ihren Fall im Blick, sodass Sie sich nicht selbst nach dem aktuellen Stand erkundigen müssen.
5. Wie schnell kann ich mit einer Antwort auf Anrufe oder E-Mails rechnen?
Ich bemühe mich, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten. In der Regel melde ich mich innerhalb von 1–3 Werktagen zurück.
Wenn Sie einen schnellen und direkten Kontakt wünschen, schreiben Sie mir gerne eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Ihrem Anliegen und Ihrer Rückrufnummer. Gerne können Sie mir auch eine Zeit mitteilen, zu der Ihnen der Rückruf am besten passt - ich versuche, mich hiernach zu richten. Hier gelangen Sie zu meinen Kontaktdaten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich besonders dringende Fälle, wie Kinder betreffende Mandate (Sorgerecht, Umgangsrecht etc.), aufgrund gesetzlicher Vorgaben stets priorisiert bearbeiten muss. Das kann dazu führen, dass andere Anliegen zeitweise warten. Da dennoch alle Mandate wichtig sind, bemühe ich mich in allen Fällen, Sie so bald wie möglich über den Stand Ihres Anliegens zu informieren.
Downloads und Formulare
- Vollmacht
- Mandantenfragebogen Trennung und Scheidung
- Mandantenfragebogen Sorgerecht und Umgang
- Mandantenfragebogen Erbrecht (folgt)
- Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
Honorar
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten einem Rechtsanwalt anvertrauen, delegieren Sie Verantwortung und entlasten sich selbst. Daher tragen zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Personen eine große wirtschaftliche und persönliche Verantwortung für ihre Mandantschaft. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt deshalb ein langwieriges Studium, eine intensive praktische Ausbildung und strenge Zulassungskriterien voraus.
Die Vergütung wird im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im gerichtlichen Bereich bin ich verpflichtet, mindestens nach den starren Vorgaben des RVG abzurechnen. Bei außergerichtlichen Mandaten bietet das RVG jedoch oftmals keine faire Grundlage, sodass das Honorar unproportional hoch oder niedrig ausfallen kann.
Aus diesem Grund vereinbare ich mit meinen Mandanten ein Stundenhonorar. Dieses Modell sorgt für Klarheit und Planbarkeit auf beiden Seiten. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Umfang, der Bedeutung, der Schwierigkeit und dem Haftungsrisiko des Mandats. Abhängig von diesen Faktoren liegt der Stundensatz in der Regel zwischen 200,00 € und 300,00 € (zzgl. USt.).
Diesen fair kalkulierten Stundensatz kann ich durch eine durchweg digitale und effiziente Kanzleistruktur anbieten. Schlanke Abläufe und direkte Kommunikationswege gewährleisten, dass Ihr Honorar in die juristische Arbeit einfließt und nicht in vermeidbare bürokratische Abläufe.
Für ein erstes Kennenlernen freue ich mich auf ein Erstberatungsgespräch mit Ihnen - in Präsenz in Frankfurt am Main, telefonisch oder als Videokonferenz. In diesem Gespräch erörtern wir die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens, die absehbaren Kosten und Risiken sowie gegebenenfalls Optionen zur Prozessfinanzierung. Dieser Termin wird mit der gesetzlichen Gebühr von 226,10 € (inkl. USt.) abgerechnet und ist im Übrigen unverbindlich.
